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Balkonkraftwerk anmelden bei der Bundesnetzagentur
Erst aufbauen, dann anmelden: Ein Balkonkraftwerk müssen Sie an offizieller Stelle bekannt geben.
Foto: iStock.com/Erdark, iStock.com/insta_photos
Uhr
Julia Struck
Andreas Kühl
Das Solarpaket 1 gilt – und damit einfachere Regeln für die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Wie Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Balkonkraftwerk anmelden bei der Bundesnetzagentur
- Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
- Zählertausch
- Balkonkraftwerk ohne Anmeldung?
Stecker rein, Stromproduzent sein? So einfach funktioniert ein
Balkonkraftwerkin der Praxis. Doch in der Theorie gehört ein wenig Bürokratie dazu, darunter die Anmeldung der Stecker-Solaranlage. Mit dem
Solarpaket 1sind neue Gesetze in Kraft getreten, auch der Anmeldeprozess vereinfacht sich nun erheblich. Wir klären, wie und wo Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die Pflicht verletzen.
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Das Wichtigste zur Anmeldung in Kürze
- Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Betreiberinnen und Betreiber müssen ihren kleinen Stromerzeuger in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber genau genommen noch Pflicht.
- Was gilt ab 2024? Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen. Das Anmeldeformular im MaStR ist entschlackt worden.
- Entstehen Kosten? Das Prozedere der aktuell zwei Anmeldungen erfordert einen zeitlichen Aufwand, verursacht aber zunächst einmal keine Kosten. Spätestens nach der Anmeldung kann es aber dazu kommen, dass der Netzbetreiber Ihren alten Stromzähler tauscht.
- Wie lange habe ich dafür Zeit? Bei der Bundesnetzagentur müssen Sie das Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme melden.
- Was passiert, wenn ich nicht anmelde? Theoretisch kann ein Bußgeld fällig werden – doch bislang sind keine derartigen Fälle bekannt.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Wie jede PV-Anlage müssen Sie auch Balkonkraftwerke im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagenturmelden. In diese Liste müssen alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme eingetragen werden. Sie können diese Eintragung als Anlagenbetreiber selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person wie eine Elektrofachkraft beauftragen. Seit dem 1. April 2024 funktioniert das wie folgt: Wählen Sie auf der
Startseite des MaStRdie Menüpunkte Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs, Registrierung einer Solaranlage, Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk).
Nun loggen Sie sich im Marktstammdatenregister ein oder erstellen ein Nutzerkonto. Im nun folgenden Schritt können Sie die Daten Ihrer Solaranlage eintragen. Folgende Informationen benötigen Sie laut
offiziellem Informationsblatt:
- Standort der Anlage (Adresse)
- Name der Anlage (standardmäßig lautet der Name "Balkonkraftwerk")
- Datum der Inbetriebnahme
- Gesamtleistung der Module (maximal 2000 Watt einzutragen)
- Wechselrichterleistung (maximal 800 Watt eintragbar)
- Zählernummer
Optional können Sie die Daten eines eventuell angeschlossenen Stromspeichers eintragen: Name, Leistung (in Watt) und Speicherkapazität (in kWh).
Hinweis: Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Anlage können Sie sich im Marktstammdatenregister wieder anmelden und Ihre Daten entsprechend ändern. Auch wenn das Solar-Kraftwerk die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist, müssen Sie diese Änderung sowohl dem Netzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur melden. Mit dem Thema, wie man
mehrere Balkonkraftwerkebetreibt, hat die Redaktion sich an anderer Stelle beschäftigt.
Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
Vor dem 16. Mai 2024 war eine Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht, doch die entfällt gemäß § 8 Absatz 5a EEG. Der
Verteilnetzbetreiberist Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Region und zuständig für die Verteilung des Stroms zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern, also bis zu Ihrem Hausanschluss. Er kümmert sich um den Betrieb und die Wartung sowie um den Ausbau der lokalen Stromnetze. Jedes Haus hat einen festen Netzbetreiber, Sie können ihn daher nicht wie einen Stromversorger wechseln.
Wer ist mein Netzbetreiber?
In Deutschland gibt es über 800 Netzbetreiber. Wer Ihr Netzbetreiber ist, sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung entweder anhand eines 13-stelligen Codes oder direkt mit dem Namen des Netzbetreibers. Mit dem Code können Sie auf der offiziellen
Liste der Netzbetreiberden Namen ermitteln. Alternativ, falls Sie neu einziehen, können Sie direkt im Internet nach dem Netzbetreiber für Ihren Ort suchen, zum Beispiel anhand der Postleitzahl bei der
Störungsauskunft.
Wie melde ich die Stecker-Solaranlage dem Netzbetreiber?
Haben Sie Ihren Netzbetreiber gefunden, dann können Sie bei diesem Ihre sogenannte Eigenerzeugungsanlage anmelden. Seit April 2019 sieht die Netzanschlussnorm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) vor, dass Privatpersonen ihre Balkonkraftwerke bis 600 Watt in Deutschland vereinfacht selbst melden können. Viele Netzbetreiber bieten entsprechende vereinfachte Formulare auf ihrer Website oder auf Anfrage an. Einige davon führt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in einer
Listeauf. Für Netzbetreiber, die kein Meldeformular bereitstellen, bietet die DGS einen
Musterbriefan. Das Formular muss vom jeweiligen Inhaber des Stromanschlusses oder einer bevollmächtigten Person, zum Beispiel einer Elektrofachkraft, ausgefüllt werden. Einige Netzbetreiber verlangen oder empfehlen explizit die Installation durch einen Fachhandwerker und den Anschluss an eine Wieland-Steckdose.
Was beinhaltet die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften für die Installation der steckerfertigen Photovoltaik-(PV)-Anlage einhalten. Ferner erklären Sie den Verzicht auf den Anspruch der Einspeisevergütung, sollten Sie mehr Strom einspeisen als Sie verbrauchen. Die Anmeldeformulare und die Anforderungen können bei einzelnen Netzbetreibern unterschiedlich ausfallen, obwohl sie den gleichen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Das
Inbetriebsetzungsprotokollnach VDE-AR-N-4105 müssen sie jedoch alle akzeptieren. Dazu benötigen Sie eventuell diese Dokumente:
- Datenblatt des PV-Moduls
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichter
- Konformitätserklärung des Wechselrichters
Wo kann ich mir Hilfe bei der Anmeldung holen?
Wem die bürokratischen Schritte schwerfallen, der kann sich kompetente Hilfe holen, zum Beispiel von einem Hersteller, Händler, Elektroinstallateur, der Verbraucherzentrale, der Seite
machdeinenstrom.deoder einer lokalen Solarinitiative.
Brauche ich einen neuen Zähler?
Auch über Stecker-Solargeräte, die für den Eigengebrauch gedacht sind, kann Strom ins Netz fließen. Aus diesem Grund wird der zuständige Messstellenbetreiber nach Ihrer Anmeldung früher oder später den Zähler auswechseln, falls noch ein alter Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) eingebaut ist. Den wird er gegen einen modernen elektronischen Zähler tauschen, der beide Richtungen erfassen und eine Rücklaufsperre haben kann. Für den Einbau des neuen Zählers
darf der Messstellenbetreiber Ihnen nichts in Rechnung stellen. Doch es können im Verlauf höhere Gebühren (rund 20 Euro statt 8 bis 13 Euro jährlich) anfallen, die Sie mit der Stromrechnung über den Energieversorger begleichen.
Da das beschlossene Gesetz den übergangsweisen Betrieb am rückwärtsdrehenden Zähler legalisiert, müssen Sie keine Strafe fürchten, wenn Sie das Kraftwerk schon in Betrieb nehmen, bevor der Zähler getauscht wurde. Übrigens: Nach der Anmeldung soll der Messstellenbetreiber künftig vier Monate Zeit für den Zählertausch bekommen. Mehr Details zum Thema
Balkonkraftwerk-StromzählerWas passiert, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden?
Als Betreiberin oder Betreiber haben Sie keinen direkten Nutzen von der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks. Warum müssen Sie die Anlage überhaupt anmelden? Nun, sie stellt einen Teil der Stromversorgung in Deutschland dar und muss daher die rechtlichen Vorschriften einhalten und bei den verantwortlichen Stellen bekannt sein. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden, wird das theoretisch als Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) betrachtet und kann zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe führen. Der Verzicht auf eine Anmeldung beim Netzbetreiber kann im Extremfall sogar dazu führen, dass der Anschluss vom Netz getrennt wird. Allerdings verzichten Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerks auf die offizielle Einspeisevergütung, daher hat die Bundesnetzagentur wenige Möglichkeiten zur Sanktionierung und bisher ist noch kein Fall einer Strafe bekannt.
Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind von Januar bis August 2023 rund 137.000 Anlagen angemeldet worden. Ein Großteil der Balkonkraftwerke wird wohl aber ohne Anmeldung betrieben. Eine
Befragungder Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin ergab, dass nur 37 Prozent ihre Anlage vollständig angemeldet haben, hinter vorgehaltener Hand wird in der Branche von einem noch höheren Anteil für Anlagen, die unangemeldet laufen, ausgegangen.
Balkonkraftwerke für Garten & Co. im Vergleich
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Yuma Flat Bifazial 880Wp | Kleines Kraftwerk Duo Komplettpaket mit optionaler Halterung 880Wp | Alpha Solar Balkonkraftwerk 810Wp | Priwatt priFlat Duo 890Wp | Solakon Balkonkraftwerk (Garten) 890Wp | Anker Solix RS40B 820Wp | PluginEnergy PiE Classic Garten 870Wp | |
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Yuma Flat Bifazial 880Wp | Kleines Kraftwerk Duo Komplettpaket mit optionaler Halterung 880Wp | Alpha Solar Balkonkraftwerk 810Wp | Priwatt priFlat Duo 890Wp | Solakon Balkonkraftwerk (Garten) 890Wp | Anker Solix RS40B 820Wp | PluginEnergy PiE Classic Garten 870Wp | |
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Kosten* | 469 Euro inklusive Aufständerung, zuzüglich Versand, Anschlusskabel | 429 inklusive Anschlusskabel ohne Versand, Halterung | 269 Euro zuzüglich Versand, Anschlusskabel, Halterung | 479 statt 529 Euro (mit Code SOLAR50) inklusive Aufständerung, zuzüglich Versand, Anschlusskabel | 629 Euro inklusive Aufständerung, Anschlusskabel, Versandkosten | 499 Euro inklusive Versand, Halterung und Anschlusskabel | 639 Euro inklusive Aufständerung, Anschlusskabel, Versand |
Versandkosten | 29 Euro, Ersparnis bei Abholung in Köln | 49 Euro, Abholung in Oyten möglich | 59 Euro, entfällt bei Abholung an einem von über 70 Orten | 49 Euro | inklusive | inklusive | inklusive, Abholung in Köln, Neuenstein oder Glatten möglich |
Kabel- und Anschlussarten | Wieland oder Schuko (ab 25 Euro) | Wieland oder Schuko (ab 0 Euro) | Schuko (29 Euro) | Wieland oder Schuko (ab 29 Euro) | Schuko (ab 0 Euro) | Schuko (inklusive) | Wieland oder Schuko (ab 0 Euro) |
Energiemessung | in Wechselrichter enthalten | in Wechselrichter enthalten | in Wechselrichter enthalten | in Wechselrichter enthalten | in Wechselrichter enthalten | in Wechselrichter enthalten | im Wechselrichter enthalten, separat erhältlich (ab 29 Euro) |
Wechselrichter | Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version) | Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version) | Hoymiles HMS-800W-2T (Wifi-Version) | TSUN TSOL-MS800-D | APSystems EZ1 | Anker Solix MI80 (A5143) | TSUN TSOL-MS600 |
Ausgangsleistung | 800W (drosselbar per WLAN) | 800W (drosselbar) | 800W (drosselbar per WLAN) | 800W (drosselbar per WLAN) | 600W, updatefähig auf 800W | 600W, ab sofort per Update automatisch 800W | 600W, updatefähig auf 800W |
Maximaler Wirkungsgrad des Wechselrichters | 96,7 Prozent | 96,7 Prozent | 96,7 Prozent | 96,7 Prozent | 97,3 Prozent | 99,5 Prozent | 96,7 Prozent |
Solarmodul | Jolywood JW-HD108N | Kleines Kraftwerk M10 Topcon Mono | Trina Solar 405 Wp Vertex S TSM-DE09.08 | JA Solar JAM54D40 LB | JA Solar JAM54D40 | Anker A5143 | Jinko Solar Neo N-Typ |
Leistung | 2 x 440Wp | 2 x 440Wp | 2 x 405Wp | 2 x 445Wp | 2 x 445Wp | 2 x 410Wp | 2 x 435Wp |
Maße und Gewicht des Solarmoduls | misst je 172,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 24,5 kg | misst je 172,2×113,4×3,0 cm, wiegt je 25,5 kg | misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 21 kg | misst je 176,2×113,4×3,0 cm, wiegt je 22 kg | misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 22 kg | misst je 172,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 20,5 kg | misst je 176,2x113,4x3,0 cm, wiegt je 21 kg |
Modulwirkungsgrad | 22,27 Prozent | 22,02 Prozent | 21,1 Prozent | 22,0 Prozent | 21,8 Prozent | 23 Prozent | 21,5 Prozent |
Garantie | 12 Jahre für Wechselrichter, 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie auf das Solarmodul | 25 Jahre Garantie von Kleines Kraftwerk, 12 Jahre Garantie für den Wechselrichter, 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie auf das Solarmodul | 12 Jahre für Wechselrichter, 15 Jahre Produkt-, 25 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule | 12 Jahre für Wechselrichter, 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie auf das Solarmodul | 12 (optional 20) Jahre für Wechselrichter, 25 Jahre Produkt-, 30 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule | 10 Jahre für Wechselrichter, 12 Jahre Produkt-, 25 Jahre Leistungsgarantie auf das Solarmodul | 12 Jahre für Wechselrichter, 15 Jahre Produkt-, 25 Jahre Leistungsgarantie für Solarmodule |
* Stand der Preise: 6. Juni 2024
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